Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand · 29.05.2026
Diese Nutzungsbedingungen regeln die Anmeldung zur Warteliste und die Teilnahme am kostenfreien Frühzugang von Bauwerksbuch 360, betrieben von Herrn Daniel Schnötzlinger, BSc, als Einzelunternehmer, Hadikgasse 64, 1140 Wien. Bauwerksbuch 360 befindet sich derzeit in aktiver Entwicklung. In dieser Phase erfolgt keine entgeltliche Leistung; es bestehen weder Bezahlpläne noch Mindestlaufzeiten oder zugesicherte Verfügbarkeiten. Die nachstehenden Eckpunkte gelten ausschließlich für die aktuelle Phase. Mit Aufnahme des entgeltlichen Betriebs werden gesonderte Allgemeine Geschäftsbedingungen veröffentlicht, die für die kostenpflichtige Nutzung gelten; ihre Einbeziehung erfolgt nach den gesetzlichen Vorgaben.
1. Geltungsbereich und Betreiber
Diese Eckpunkte gelten für die Anmeldung zur Warteliste sowie für die Nutzung von Bauwerksbuch 360 nach Aufnahme in den kostenfreien Frühzugang. Betreiber und Vertragspartner ist Herr Daniel Schnötzlinger, BSc, als Einzelunternehmer (nachstehend „Betreiber“). Eine Telefonnummer wird nicht angeboten; die Kontaktaufnahme erfolgt ausschließlich per E-Mail.
Betreiber: Einzelunternehmen Daniel Schnötzlinger, BSc
Anschrift: Hadikgasse 64, 1140 Wien, Österreich
E-Mail: office@bauwerksbuch360.at
Website: bauwerksbuch360.at
UID-Nummer: ATU79060819
GISA-Zahl: 36293223
Gewerbe: Freies Gewerbe „Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik“; Mitglied der Wirtschaftskammer Wien; Gewerbebehörde Magistrat der Stadt Wien
Die Zielgruppe von Bauwerksbuch 360 sind Ziviltechniker:innen, Sachverständige und Baumeister:innen, die das Angebot in der Regel im Rahmen ihrer beruflichen oder unternehmerischen Tätigkeit nutzen. Soweit eine Nutzerin oder ein Nutzer ausnahmsweise als Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes handelt, bleiben die zwingenden verbraucherschützenden Bestimmungen unberührt.
2. Anmeldung zur Warteliste
Die Anmeldung zur Warteliste ist unverbindlich und kostenfrei. Mit dem Absenden des Formulars geben Sie Ihr Interesse an einer künftigen Nutzung von Bauwerksbuch 360 bekannt. Die für die Verarbeitung erforderliche datenschutzrechtliche Einwilligung erteilen Sie gesondert im Anmeldeformular; die Einzelheiten regelt die dort verlinkte Datenschutzerklärung. Diese Eckpunkte begründen selbst keine datenschutzrechtliche Einwilligung und ersetzen die im Formular erteilte Einwilligung nicht.
Aus der Anmeldung entsteht kein Anspruch auf Aufnahme in den Frühzugang, auf einen Zugang innerhalb eines bestimmten Zeitraums oder auf einen bestimmten Funktionsumfang. Über die Aufnahme und deren Zeitpunkt entscheidet der Betreiber nach freiem Ermessen. Sie können die Anmeldung jederzeit beenden und die im Anmeldeformular erteilte Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen; die Einzelheiten hierzu sowie zur Löschung Ihrer Daten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.
3. Leistungsbeschreibung des kostenfreien Frühzugangs
Bauwerksbuch 360 ist ein Werkzeug zur Erstellung und Verwaltung von Bauwerksbüchern. Der Frühzugang stellt eine Vorabversion einer Software dar, die sich in aktiver Entwicklung befindet und ausschließlich zu Test- und Feedbackzwecken bereitgestellt wird. Die Bereitstellung erfolgt unentgeltlich.
Es besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Funktionsumfang. Funktionen können jederzeit hinzugefügt, geändert, eingeschränkt oder entfernt werden. Eine bestimmte Verfügbarkeit, ein störungsfreier Betrieb oder eine Datensicherung werden nicht zugesichert. Sie sind selbst dafür verantwortlich, eigene Sicherungen wichtiger Daten anzulegen und vorzuhalten.
4. Keine Rechts- oder Fachberatung
Bauwerksbuch 360 ist ein technisches Hilfsmittel und ersetzt keine rechtliche, bautechnische oder sonstige fachliche Beratung. Die Verantwortung für die inhaltliche Richtigkeit und die gesetzeskonforme Erstellung eines Bauwerksbuchs verbleibt vollumfänglich bei der jeweils befugten Person sowie beim Eigentümer. Eigene Prüfungen, Bewertungen und Entscheidungen werden durch die Nutzung der Software nicht ersetzt.
5. Pflichten der Nutzerin und des Nutzers
Der Frühzugang richtet sich in der Regel an befugte Personen zur beruflichen Nutzung. Handelt eine Nutzerin oder ein Nutzer ausnahmsweise als Verbraucher, bleiben die zwingenden verbraucherschützenden Bestimmungen unberührt. Sie sichern zu, die im Rahmen der Anmeldung und Nutzung gemachten Angaben wahrheitsgemäß und vollständig zu erteilen und sie bei Bedarf zu aktualisieren.
Eine missbräuchliche Nutzung ist untersagt. Dazu zählen insbesondere Eingriffe in die technische Funktionsfähigkeit, der Versuch, Sicherheits- oder Schutzmechanismen zu umgehen, sowie jede Nutzung, die gegen geltendes Recht oder die berechtigten Interessen Dritter verstößt.
6. Gewährleistung
Der Frühzugang wird unentgeltlich bereitgestellt. Da keine Gegenleistung erfolgt, ist die Gewährleistung nach den gesetzlichen Bestimmungen über die unentgeltliche Überlassung von vornherein eingeschränkt; eine bestimmte Beschaffenheit, Eignung für einen bestimmten Zweck oder Fehlerfreiheit wird nicht vereinbart. Zwingende verbraucherschützende Gewährleistungsbestimmungen, insbesondere § 9 KSchG, bleiben unberührt.
7. Haftung
Im Rahmen des kostenfreien Frühzugangs ist die Haftung des Betreibers, soweit gesetzlich zulässig, auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist in diesem Umfang ausgeschlossen.
Diese Beschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nicht für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und nicht, soweit zwingende gesetzliche Bestimmungen, insbesondere des Konsumentenschutzgesetzes, einer Beschränkung entgegenstehen. In diesem Umfang haftet der Betreiber nach den gesetzlichen Vorschriften.
8. Beendigung und Verfügbarkeit
Da die Nutzung kostenfrei erfolgt, können beide Seiten sie jederzeit und ohne Einhaltung einer Frist beenden. Der Betreiber ist berechtigt, den Frühzugang jederzeit zu ändern, auszusetzen oder vollständig einzustellen, ohne dass hieraus Ansprüche entstehen.
Sie können die Warteliste jederzeit verlassen und die im Anmeldeformular erteilte Einwilligung jederzeit widerrufen. Die Löschung Ihrer Daten richtet sich nach den Vorgaben der Datenschutzerklärung.
9. Schlussbestimmungen
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts. Handeln Sie als Verbraucher, bleiben zwingende Bestimmungen und ein allenfalls günstigeres Recht des Staates Ihres gewöhnlichen Aufenthalts hiervon unberührt.
Für Streitigkeiten mit Unternehmern wird als Gerichtsstand Wien vereinbart. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände nach Maßgabe des § 14 KSchG.
Der Betreiber ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Weitere Hinweise, insbesondere zur Plattform der Europäischen Kommission zur Online-Streitbeilegung, enthält das Impressum.
Sollte eine Bestimmung dieser Eckpunkte ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt die gesetzlich zulässige Regelung, die dem mit ihr verfolgten Zweck am nächsten kommt.